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Schema.
Obligation des Schlaweschen Kreises
Litt.. .M .. . . ..
über Thaler Preuß. Kurant.
Die ständische Kommission für den Chausseebau des Schlaweschen Kreises
bekennt auf Grund der von den Königlichen Ministerien des Innern und der
Finanzen unterm 7. Februar 1853. bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom 6. April,
8. Juni und 25. November 1852. sich Namens des Kreises durch diese für
jeden Inhaber gültige, Seitens der Gläubiger unkündbare Verschreibung zu
einer Schuld von
. . Thalern Preußisch Kurant
nach dem Munzfuße von 176 l., welche für den Schlaweschen Kreis kontrahirt
worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung geschieht vom Fobrr 1855. ab allmälig innerhalb eines
Zeitraums von fünf und dreißig Jahren aus einem zu diesem Behuf gebildeten
Tilgungsfonds nach Maaßgabe des genehmigten Amortisationsplans.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital nach der
im Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Cöslin deshalb ergehenden öffent-
lichen Bekanntmachung zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, von
heute ab gerechnet, mit vier Prozent in gleicher Münzsorte mit jenem verzinst.
Die Auszahlung der Jinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der
ausgegebenen Zinsscheine und dieser Schuldverschreibung.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-
schrift ertheilt.
Schlawe, den 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Schlaweschen
reise.
Mit diesen Obligationen sind zwölf Zins-
kupons von Nr. 1. bis 12. mit gleicher Unter-
schrist ausgegeben, deren Rückgabe bei früherer
Einlösung des Kapitals mit der Schuldver-
schreibung erfolgt.
(Nr. 3850.) 110“ Zins-