Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 54.— 
  
(Nr. 3855.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Errichtung einer Aktiengesellschaft mit dem 
Domizil zu Breslau unter der Firma: „Schlesische Aktiengesellschaft für 
Bergbau und Zinkhüttenbetrieb. Vom 28. September 1853. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. ꝛu. 
verfügen hiemit zu wissen, daß Wir die Errichtung einer Aktiengesellschaft mit 
dem Domizil zu Breslau unter dem Namen: „Schlesische Aktiengesellschaft für 
Bergbau und Zinkhüttenbetrieb“, welche den Zweck verfolgt, die Ausbeutung 
von Galmei, Kupfer, Silber, Bleierzen und Kohlen, überhaupt aller nutzbaren 
Erze und Fossilien aus den Bergwerken und Gruben der Gesellschaft in Schle- 
sien, das Aufsuchen und den Ankauf dieser Erze, die Erwerbung der erforder- 
lichen Konzessionen, die Fabrikation von Zink, Blei, Kupfer und Silber und 
den Handel mit diesen Metallen und Erzen zu betreiben, auf Grund des Ge- 
setzes über die Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. Allergnädigst ge- 
nehmigt und die am 10. September 1853. vollzogenen Gesellschaftsstatuten, 
jedoch nur unter folgenden Maaßgaben bestatiget haben: 1) der Schlußsatz des 
Art. 11. fällt fort; 2) die Aktien und Dividendenscheine sind nur in Deutscher 
Sprache nach dem zu Art. 12. beigefügten Schema auszustellen, wogegen die 
Beifügung einer Französischen Uebersetzung auf der Rückseite der Gesellschaft 
überlassen bleibt; 3) zu Art. 21.; in jedem sechsten Jahre scheiden drei Mit- 
lieder des Verwaltungsrathes aus; 4) zu Art. 35.; die Generalversammlung 
ist auf einen anderen Tag als den 15. Ner zu berufen, falls dieser auf einen 
Sonn= oder Festtag fällt; 5) nach dem ersten Satz des Art. 43. ist einzu- 
schalten: „der Beschluß der Auflösung bedarf der landesherrlichen Genehmigung“; 
60) am Schluß desselben Artikels ist hinzuzufügen: „auch der Koöniglichen gie 
gierung die Befugniß eingeraͤumt, einen Kommissarius zur Wahrnehmung ihres 
gesetzlichen Aufsichtsrechts fuͤr bestaͤndig oder fuͤr einzelne Faͤlle zu bestellen; 
dieser Kommissarius kann nicht nur den Gesellschaftsvorstand, die Generalver- 
Jahrgang 1853. (Nr. 3855.) 112 samm- 
Ausgegeben zu Berlin den 13. Oktober 1853.
	        
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