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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 54.—
(Nr. 3855.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Errichtung einer Aktiengesellschaft mit dem
Domizil zu Breslau unter der Firma: „Schlesische Aktiengesellschaft für
Bergbau und Zinkhüttenbetrieb. Vom 28. September 1853.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. ꝛu.
verfügen hiemit zu wissen, daß Wir die Errichtung einer Aktiengesellschaft mit
dem Domizil zu Breslau unter dem Namen: „Schlesische Aktiengesellschaft für
Bergbau und Zinkhüttenbetrieb“, welche den Zweck verfolgt, die Ausbeutung
von Galmei, Kupfer, Silber, Bleierzen und Kohlen, überhaupt aller nutzbaren
Erze und Fossilien aus den Bergwerken und Gruben der Gesellschaft in Schle-
sien, das Aufsuchen und den Ankauf dieser Erze, die Erwerbung der erforder-
lichen Konzessionen, die Fabrikation von Zink, Blei, Kupfer und Silber und
den Handel mit diesen Metallen und Erzen zu betreiben, auf Grund des Ge-
setzes über die Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. Allergnädigst ge-
nehmigt und die am 10. September 1853. vollzogenen Gesellschaftsstatuten,
jedoch nur unter folgenden Maaßgaben bestatiget haben: 1) der Schlußsatz des
Art. 11. fällt fort; 2) die Aktien und Dividendenscheine sind nur in Deutscher
Sprache nach dem zu Art. 12. beigefügten Schema auszustellen, wogegen die
Beifügung einer Französischen Uebersetzung auf der Rückseite der Gesellschaft
überlassen bleibt; 3) zu Art. 21.; in jedem sechsten Jahre scheiden drei Mit-
lieder des Verwaltungsrathes aus; 4) zu Art. 35.; die Generalversammlung
ist auf einen anderen Tag als den 15. Ner zu berufen, falls dieser auf einen
Sonn= oder Festtag fällt; 5) nach dem ersten Satz des Art. 43. ist einzu-
schalten: „der Beschluß der Auflösung bedarf der landesherrlichen Genehmigung“;
60) am Schluß desselben Artikels ist hinzuzufügen: „auch der Koöniglichen gie
gierung die Befugniß eingeraͤumt, einen Kommissarius zur Wahrnehmung ihres
gesetzlichen Aufsichtsrechts fuͤr bestaͤndig oder fuͤr einzelne Faͤlle zu bestellen;
dieser Kommissarius kann nicht nur den Gesellschaftsvorstand, die Generalver-
Jahrgang 1853. (Nr. 3855.) 112 samm-
Ausgegeben zu Berlin den 13. Oktober 1853.