Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 832 — 
Schema A. 
  
Schlesische Aktien-Gesellschaft 
für 
Bergbau und Zinkhütten-Betrieb 
— Blei, Silber, Kupfer und Kohlen — 
Genehmigt von Seiner Majestät dem Könige von Preußen 
den 1853. 
  
Grund-Kapital 5,000,000 Thaler. Eingetheilt in 50,000 Aktien zu 100 Thaler. 
  
Abtie # 
Die Direktion der Schlesischen Aktien-Gesellschaft für Bergbau 
und Zinkhütten-Betrieb. 
über Hundert Thaler Preuß. Kurant. 
Das abgeordnete Mitglied des 
Verwaltungsrathes. 
Der General-Direktor. 
Aktie über Zundert Thaler Preußisch Kurant. 
  
  
Schlesische Aklicn-#sellschaft für Gergbau 
und Zinkhütten-Getrieb. 
Erster Dividendenschein zur Aktie cm#" 
Inhaber empfängt am 15½ Mai 1855. gegen 
diesen Schein an der Kasse der Gesellschaft zu Breslau 
die erste Hälfte der für das erste Betriebsjahr er. 
mittelten Dioidende. 
Breslau, den 1853. 
Der General-Direktor. 
Schlesische Aktien-Sesellschaft für Gergbau 
und Zinkhütten - Getrieb. 
Zweiter Dividendenschein zur Aktie 1. 
Inhaber empfängt am 15½ November 1355. 
gegen diesen Schein an der Kasse der Gesellschoft zu 
Breslau die zweite Hälfte der für das erste Berriebs- 
jahr ermittelten Dividende. 
Breslau, den 1853. 
Der General-Direktor. 
  
  
Art. 13. Alle binnen fünf Jahren nach den 
Fälligkeitste inen nicht erhobene Dividenden find 
zum Vortheil der Gesellschaft verjährt. 
  
  
Art. 13. Alle binnen fünf Johren nach den 
Fälligkeitsterninen nicht erhobene Dividenden sind 
zum Vortheil der Gesellschaft verjährt. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
in, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hoftuchdruckere. 
(Rudolph Decker.) 
 
	        
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