Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(Nr. 3860.) Allerhoͤchster Erlaß vom 6. September 1853., betreffend die Bewilligung der 
fiskalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Chaussee 
von Salzwedel uͤber Rohrberg, Ahlum und Mellin bis zur Hannoͤverschen 
Grenze bei Brohme in der Richtung auf Braunschweig. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von Salzwedel über Rohrberg, Ahlum und Mellin bis zur Hanns- 
verschen Grenze bei Brohme in der Richtung auf Braunschweig genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Salzwedel gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Roche zur Erhe- 
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthal- 
kenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung 
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
Eansserpalizes Bergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegemwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenrlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Merseburg, den 6. September 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
(Nr. 3861.)
	        
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