Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(Nr. 3861.) Allerhöchster Erlaß vom 19. September 1853., betreffend die Bewilligung der 
fiskalischen Rechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
dem Treffpunkte der Berlin-Königsberger und der Frankfurt-Cüstriner 
Kunststraße bei Alt-Manschnow über Gorgast, Goltzow, Friedrichsaue, 
Zechin, Wollup, Letschin, Wilhelmsaue und Groß-Barnim bis zu dem 
Punkte, an welchem der Weg nach Neu-Barnim von der Cüstrin-Wrietzener 
Poststraße abbiegt. 
N. # Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von dem Treffpunkte der Berlin-Königsberger und der Frankfurt- 
Cüstriner Kunststraße bei Alt-Manschnow über Gorgast, Goltzow, Friedrichsaue, 
Zechin, Wollup, Leischin, Wilhelmsaue und Groß-Barnim bis zu dem Punkte, 
an welchem der Weg nach Neu-Barnim von der Cüstrin-Wrietzener Posl- 
straße abbiegt, durch den zu diesem Zwecke unter dem Namen „Ober-Oderbruch= 
Chausseegesellschaft“ zusammengetretenen Aktienverein genehmigt habe, bestimme 
Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erfor- 
derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zar Entnahme der Chausseebau- 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. 
Zugleich will Ich der Mktiengesellschaft, 9n Uebernahme der künftigen 
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chaussee- 
eldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
haufseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonsligen die Erhebung betreffenden zusätzlichen 
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem ChaussegeldTarif vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen 
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oöffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 19. September 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
  
(Wr. 3861—3862.) 115“ (Nr. 3862.)
	        
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