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(Nr. 3861.) Allerhöchster Erlaß vom 19. September 1853., betreffend die Bewilligung der
fiskalischen Rechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
dem Treffpunkte der Berlin-Königsberger und der Frankfurt-Cüstriner
Kunststraße bei Alt-Manschnow über Gorgast, Goltzow, Friedrichsaue,
Zechin, Wollup, Letschin, Wilhelmsaue und Groß-Barnim bis zu dem
Punkte, an welchem der Weg nach Neu-Barnim von der Cüstrin-Wrietzener
Poststraße abbiegt.
N. # Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von dem Treffpunkte der Berlin-Königsberger und der Frankfurt-
Cüstriner Kunststraße bei Alt-Manschnow über Gorgast, Goltzow, Friedrichsaue,
Zechin, Wollup, Leischin, Wilhelmsaue und Groß-Barnim bis zu dem Punkte,
an welchem der Weg nach Neu-Barnim von der Cüstrin-Wrietzener Posl-
straße abbiegt, durch den zu diesem Zwecke unter dem Namen „Ober-Oderbruch=
Chausseegesellschaft“ zusammengetretenen Aktienverein genehmigt habe, bestimme
Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erfor-
derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zar Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen.
Zugleich will Ich der Mktiengesellschaft, 9n Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chaussee-
eldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
haufseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonsligen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem ChaussegeldTarif vom 29. Fe-
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oöffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 19. September 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
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