Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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3862.) llerhoͤchster Erlaß vom 19. September 1853., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Rechte für den Bau der Chaussee von Drossen über Zielenzig, 
Schermeisel, Grochow und Tempel bis zur Meseritzer Kreisgrenze in der 
Richtung auf Pieske. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von der Stadt 
JZielenzig im Sternberger Kreise beabsichtigten Chausseebau von Drossen über 
Zielenzig, Schermeisel, Grochow und Tempel bis zur Meseritzer Kreisgrenze 
in der Richtung auf Pieske genehmig' habe, bestimme Ich hierdurch, daß das 
Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf die zu 
bauende Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich der Stadt 
zielenzig, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung dieser 
Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen 
des für die Staars-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ- 
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie 
der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei -Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 19. September 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
o. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und böffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
(Nr. 3863.)
	        
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