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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 62. —
(Nr. 3883.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1853., betreffend die Bewilligung der fiska-
lischen Vorrechte zum Bau einer Chaussee von Inowraclawm nach Pako##
durch die Kreise Inowraclaw und Mogilno, im Regierungsbezirk Bromberg.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Inowraclaw nach Pakosc durch die Kreise Inowraclaw und Mogilno,
im Regierungsbezirk Bromberg, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß
das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma-
terlalien, nach Maaßgabe der für die Staaks-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Jugleich will
Ich den genannten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
geld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über
die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Beslimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 13. Juni 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1853. (Nr. 29688—3884.) 126 (Nr. 3884.)
Ausgegeben zu Berlin den 6. Dczember 1853.