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Gesetz= Sammlung
für die
Koniglichen Preußischen Staaten.
Nr. 63.
(r. 3891.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Oktober 1853., betreffend die Bewilligung der fis-
kalischen Vorrechte zum Chausseebau von Klein-Poburke über Wissek bis
zur Krelsgrenze in der Richtung auf Krojanke.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Wirsitzer
Kreise, im Regierungsbezirk Bromberg, beschlossenen Bau einer Chaussee von
Klein-Poburke über Wissek bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Krojanke
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die
zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der
känftigen chausseemätßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben ent-
haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Er-
bebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Keuntniß zu bringen.
Sanssonci, den 31. Okrober 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und böffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
127 (Nr. 3892.)