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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten
JNr. 64.
(Nr. 3898.) Allerhöchster Erlaß vom 21. November 1853., betreffend die Bewilligung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee
von Küllstedt nach Eigemrieden.
N.% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Gemeinde-Chaussee von Küllstedr nach Eigenrieden, im Kreise Mühlhausen des
Regierungsbezirks Erfurt, durch die Gemeinden Küllstedt, Effelder, Struth und
Eigenrieden genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations-
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur
Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden ge-
gen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen we-
gen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 21. November 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den
Finanzminister-
Jahrgang 1853. (Nr. 3898—3899.) *130 r. 3899.)
Ausgegeben zu Berlin den 12. Dezember 1853.