Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten 
  
JNr. 64. 
  
(Nr. 3898.) Allerhöchster Erlaß vom 21. November 1853., betreffend die Bewilligung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee 
von Küllstedt nach Eigemrieden. 
N.% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von Küllstedr nach Eigenrieden, im Kreise Mühlhausen des 
Regierungsbezirks Erfurt, durch die Gemeinden Küllstedt, Effelder, Struth und 
Eigenrieden genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations- 
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe 
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur 
Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden ge- 
gen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das 
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen we- 
gen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 21. November 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den 
Finanzminister- 
  
Jahrgang 1853. (Nr. 3898—3899.) *130 r. 3899.) 
Ausgegeben zu Berlin den 12. Dezember 1853.
	        
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