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Organisations-Neglement
für
das Personal der Marine.
I. Das Marine-Personal im Allgemeinen.
F. 1.
Das Personal der Königlichen Marine begreift in sich:
a) das Seeoffizier= und Kaderten-Korps,
b) das Matrosen-Korps,
) das Deckoffizier-Personal,
d) das Werft-Korps,
J) das Seebataillon,
1) die Marine-Stabswache,
8) das Lazarethgehülfen-Personal,
h) die Marine-Ingenieure,
i) die Marine-Verwaltungsbeamten,
k) die Marine-Geiftlichen,
1) die Marine-Auditeure,
) die Marine-Aerzte.
F. 2.
Das Personal der Marine theilt sich:
in Seeleute, wozu
Seeoffiziere und Kadetten, Steuerleute, Feuerwerker, Booksleute
und Matrosen gehören, und
in Nicht-Seeleute, wozu
alle übrigen Personen gerechnet werden.
g. 3.
Den Befehl uͤber Seiner Majestaͤt Segel- und Dampfschiffe koͤnnen nur
Seeleute uͤbernehmen.
K. 4.
Bei gemeinschaftlichem Dienste an Bord sind die Seecoffiziere als Vor-
esetzte der Offiziere des Seebataillons gleichen Ranges, dagegen bei milirairi-
chen Operationen am Lande die Offiziere des Seebakaillons als Vorgesetzre der
Seeoffiziere gleichen Ranges anzusehen.
g. 5.
Offiziere, welche bei einem Marinetheile à la suite geführt werden,
tragen die Uniform desselben.
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