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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
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Nr. 5.—
(Jr. 4160.) Allerhöchster Erlag vom 8. Januar 1855., betreffend die Verleihung der fig-
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der von dem Kreise
Calbe projektirten Chaussee von Alt-Staßfurth zur Station der Magde-
burg-keipziger Eisenbahn Gritzehna a. S. und von Schoͤnebeck zu der
Magdeburg-Leipziger Staats-Chanssee.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die von dem Kreise
Calbe im Regierungsbezirk Magdeburg beabsichrigten Chausseebauten 1) von
Alt-Staßfurth über Foerderstedr, Uellnitz, Brumby, neben der Sctadt Calbe
a. S. vorbei, bis zur Station der Magdeburg-Leipziger Eisenbahn Gritzehna
a. S., 2) von Schönebeck über Gr. Salze, Alt-Salze und Biere bis zu der
Magdeburg-Leipziger Staats-Chaussee genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch,
daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma-
terialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif-
ten, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich
dem Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmun-
gen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein-
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verlei-
hen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. ange-
hängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten
Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 8. Januar 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1855. (Nr. 4160—4162.) 10 (Nr. 41641.)
Ausgegeben zu Berlin den 1. März 1855.