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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— JNr. 7—
(Nr. 4169.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde, betrefsend die Anlage einer Eisenbahn
von Weißenfels über Dürrenberg nach Leipzig und den hierauf bezüglichen
Nachtrag zum Statute der Thüringischen Eisenbahngesellschaft. Vom
19. Februar 1855.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Thüringische Eisenbahngesellschaft in der Generalversamm-
lung vom 28. Oktober 1851. auf Grund der GV. 3. und 31. des von Uns un-
term 20. August 1844. bestätigten Statuts (Gesetz-Sammlung für 1844.,
Seite 419. ff.) beschlossen hat, ihr Unternehmen auf die Herstellung einer Eisen-
bahn von Weißenfels nach Leipzig auszudehnen, wollen Wir mit Rücksicht auf
den am 6. März 1848. mit der Königlich Sächstischen Regierung abgeschlosse-
nen Vertrag, die Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Weißenfels
und Leipzig betreffend, zur Anlage dieser Eisenbahn in der Richtung von Wei-
Pßenfels resp. Corbetha über Dürrenberg zur Grenze des Königreichs Sachsen,
sowie zur Erhöhung des Anlagekapitals der Gesellschaft um den Betrag von
drei Millionen Thalern Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen
und den anliegenden Nachtrag zu dem Gesellschafts-Statute hiermit bestätigen,
indem Wir zugleich bestimmen, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften,
namentlich diejenigen über die Expropriation, nebst den besonderen Bestimmun-
gen und Maaßgaben, welche in dem obengedachten Staatsvertrage vom
b. März 1848. enthalten sind, auf das gegenwärtige Unternehmen Anwendung
finden sollen.
Die gegenwärtige Genehmigung und Bestätigung isi nebst dem oben-
gedachten Nachtrage zum Gesellschafts-Statut und dem mehrgedachten Staats-
Vertrage vom 6. März 1848. durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Gegeben zu Berlin, den 19. Februar 18535.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Bodelschwingh.
Johrgang 1855. (Nr 4169.) 19 Ver-
Ausgegeben zu Berlin den 13. März 1855.