Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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(Nr. 4170.) Privilegium wegen Eniission von drei Millionen Tholern Prioritäts - Obliga- 
tionen der Thüringischen Eisenbahngesellschaft. Vom 19. Februar 1855. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem die Thüringische Eisenbahngesellschaft auf Grund des in der 
Generalversammlung vom 28. Oktober 1851. gefaßten Beschlusses darauf an- 
getragen hat, ihr Behufs des Baues und der Ausrüstung einer Eisenbahn von 
Weißenfels nach Leipzig die Aufnahme einer Summe von drei Millionen Tha- 
lern durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und mitl Zinsscheinen ver- 
sehenen Prioritäts-Obligationen zu gestatten, und Wir zur Anlage der gedach- 
ten Eisenbahn durch die Thüringische Eisenbahngesellschaft mirtelst Konzessions- 
und Bestatigungs-Urkunde vom heutigen Tage Unsere Genehmigung ertheilt 
haben, so wollen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des neuen Un- 
kernehmens und in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. 
durch gegenwärtiges Privilegium die Emission der Prioritäls-Obligationen un- 
ter nachstehenden Bedingungen genehmigen: 
* 
Die zu emittirenden Obligationen werden in drei Abtheilungen A., B. 
und C. jede Abrheilung unter fortlaufenden Nummern nach dem sul' A. bei- 
„geschlossenen Schema unter der Bezeichnung Serie III. auf farbigem Papier 
mit schwarzem Druck stempelfrei ausgefertigt. 
Die erste Abtheilung (A.) umfaßt 
1. bis 
400 Stück zu 500 Rchlr. unter o 400 200,000 Rehlr. 
die zweite Abtheilung (B.) 
4,000 Stück zu 200 Rthlr. unter 1. bis 4000 800,000 
die dritte Abtheilung (C.) 
20,000 Stück zu 100 Rehlr. unter 1. bis 20,000. 2,000,000 
Zusammen 3,000,000 Rehlr. 
Mit diesen Prioritäts-Obligationen werden Zinskupons auf Papier von 
derselben Farbe der Obligationen, schwarz gedruckt, auf sechs Jahre ausgege- 
ben und nach Ablauf dieser Zeit gegen Einreichung des mit zur Ausgabe kom- 
menden Talons erneuert. « 
5.2. 
SänzmtlichenachH.1.zuemittikenbePrivritckkö-Obligakionenhabe-tun- 
ter sich gleiche Rechte und werden jährlich mit vier und ein halb Prozent, vom 
Tage der Emission an gerechnet, verzinst. Während der Bauzeit bis zu dem 
Fach 9 3. veröffentlichten Zeitpunkte geschieht die Verzinsung aus dem Bau- 
apital. 
Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando nicht nur 
bei
	        
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