Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1910. (51)

228  JNas  NVeuische  Reich  und  seine  eintelnen  Glieder.  (April  15.)

Steuergesetzes  einzuführen,  aber  wir  sehen  keine  Notwendigkeit,  darüber
hinauszugehen.  Wir  stehen  der  Reichswertzuwachssteuer  sehr  nüchtern  gegenüber.
  Die  Gemeinden,  die  immer  steigende  Lasten  auf  sich  zu  nehmen
haben,  haben  den  ersten  Anspruch  auf  diese  Steuer.  Wenn  die  Besteuerung
in  den  Gemeinden  so  geringe  Fortschritte  gemacht  hat,  so  ist  das  die  Folge
der  Privilegien,  deren  sich  der  Grundbesitz  durch  die  Gesetzgebung  erfreut.
Wird  sie  aber  einmal  vom  Reich  eingeführt,  so  muß  kräftig  zugegriffen
werden  und  die  Gemeinden  müssen  ihren  Anteil  erhalten.  Die  Abschwächungsversuche
  des  Grafen  Westarp  lehnen  wir  ab.  Für  die  Erleichterung  im
Erbfalle  liegt  kein  Grund  vor.

Staatssekretär  Wermuth:  Um  Plusmacherei  handelt  es  sich  beie
diesem  Gesetz  ganz  und  gar  nicht.  Zu  einer  Entschädigung  der  Gemeinden,
welche  noch  im  letzten  Augenblick  eine  Zuwachssteuer  eingeführt  haben  und
den  Etat  für  1910  danach  eingerichtet  haben,  liegt  keine  Veranlassung  vor,
denn  diese  Gemeinden  wußten  ja,  daß  die  Steuer  kommen  würde.

Abg.  Weber  (Nl.):  Wir  stehen  der  Vorlage  sympathisch  gegenüber
und  halten  auch  die  technische  Ausgestaltung  des  Gesetzes  für  recht  gut.
Die  Begünstigung  des  flachen  Landes  durch  die  Vorlage  ist  nicht  zu  verwerfen,
  dagegen  sehen  wir  nicht  ein,  warum  die  Einzelstaaten  an  den  Erträgnissen
  der  Steuer  teilnehmen  sollen.  Wir  halten  dafür,  daß  sich  das
Reich  und  die  Gemeinden  zu  gleichen  Teilen  in  die  Steuer  teilen  sollen.
Bedenken  haben  wir  gegen  die  Bestimmung,  daß  den  Gemeinden,  welche
am  1.  April  1909  die  Zuwachssteuer  bereits  hatten,  für  fünf  Jahre  ein
Anteil  an  der  Steuer  gesichert  sein  soll.  Dieser  Termin  ist  nicht  glücklich
gewählt,  denn  er  rechnet  nicht  mit  der  Tatsache,  daß  in  den  süddeutschen
Staaten  durch  die  Landesgesetzgebung  den  Gemeinden  die  Erhebung  der
Steuer  verschlossen  war.  Einen  etwaigen  Mehrertrag  der  Steuer  zur
Herabsetzung  oder  Beseitigung  anderer  indirekter  Steuern  zu  verwenden,
davon  kann  keine.  Rede  sein.  Da  ist  es  besser,  solche  Mehrerträge  zur
Schuldentilgung  zu  verwenden.  Zu  erwägen  ist,  ob  es  angezeigt  ist,  das.
Gesetz  zu  einer  Zeit  zu  erlassen,  wo  das  ganze  Baugewerbe  sich  in  einer
Krise  befindet.  Man  muß  auch  der  prekären  Lage  vieler  Grundbesitzer
Rechnung  tragen  und  vor  allem  verhüten,  daß  der  gesunde  Grundstückhandel
  durch  das  Gesetz  nicht  unterbunden  wird.

Abg.  Spahn  (3.):  Wir  begrüßen  die  Einbringung  dieses  Gesetzes.
Es  ist  eine  direkte  Folge  der  Finanzreform.  Ich  nehme  an,  daß  die  Mehrheit,
  die  jene  Finanzreform  verabschiedet  hat,  auch  diese  Steuer  annehmen
wird.  Was  die  Verteilung  zwischen  Reich,  Bundesstaaten  und  Gemeinden
angeht,  so  wird  man  ja  noch  darüber  reden  können.  Es  ist  nebensächlicher
Natur,  aber  daran  werden  wir  festhalten  müssen,  daß  die  ganze  Steuerreform
  nicht  dadurch  wieder  zunichte  gemacht  wird,  daß  das  Ansehen,  das
das  Reich  hat,  ihm  nicht  wieder  genommen  wird.  Die  Besitzsteuer  wollen
wir  auf  diesem  Wege  nicht  wieder  ins  Gesetz  hineinbringen.

Abg.  Arendt  (Rp.)  erklärt  sich  mit  der  Vorlage  im  allgemeinen
einverstanden,  hält  aber  Aenderungen  im  einzelnen  für  geboten.  Die  Behandlung
  derer,  die  an  ihrem  Besitz  jahrzehntelang  festgehalten  haben,
entspreche  in  dem  Entwurf  nicht  der  Billigkeit.  Zweifellos  werde  ourch
das  Gesetz  die  Zahl  der  Prozesse  unglaublich  vermehrt  werden.  Es  ist
auch  möglich,  daß  die  Durchführung  des  Gesetzes  mehr  kostet,  als  es  einbringt.
  Die  Finanzgebarung  des  Schausekretärs  soll  ganz  gewiß  nicht  erschwert
  werden.  Aber  der  Staatssekretär  geht  über  die  Beschlüsse  der
Finanzreform  hinaus,  und  wir  haben  doch  sehr  zu  überlegen,  ob  die  durch
die  Vorlage  beabsichtigte  Belastung  des  Grundbesitzes  wirtschaftlich  und
finanziell  gerechtfertigt  ist.  Es  wird  anscheinend  vergessen,  daß  die  jetzige