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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 12.——
(Nr. 4187.) Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung zur Beförderung der
Sicherheit der Dampfschiffahrt auf dem Rhein und auf der Mosel, vom
24. Mai 1844. Vom 4. September 1854.
Wu Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen rc. 1.
verordnen, auf den Antrag Unserer Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
für Handel, Gewerbe und offenrliche Arbeiten, der Justiz und des Innern, zur
Abänderung der Verordnung zur Beförderung der Sicherheit der Dampfschif=
fahrt auf dem Rhein und auf der Mosel vom 24. Mai 1844. (Gesetz-Samm-
lung für 1844. S. 207.), was folgt:
Artikel J.
Die §9#. 16. 17. 18. und 23. der Verordnung vom 24. Mai 1844. tre-
ten außer Kraft und es treten an ihre Stelle nachstehende Bestimmungen:
K. 16.
Diese Untersuchung wird von Kommissionen bewirkt werden, welche aus
vereidigten Sachrerstndizen, nach Maaßgabe der von Unserm Minister für
Hande N. und bffenrliche Arbeiten zu treffenden Bestimmungen, be-
stehen sollen. Z Z
Die Kommissionen haben die Untersuchung nach Anleitung und mit Be-
rücksichtigung der im F. 13. gedachten Instruktion zu bewirken.
g. 1 7.
Die Preutzischen Rhein= und Mosel-Dampfschiffe unterliegen, bevor sie
uͤberhaupt in den Dienst genommen werden duͤrfen, und, wenn sie den letzteren
bereits versehen haben, vor dem Beginn der Fahrten jedes neuen Jahres, einer
Untersuchung.
Jahrgeng 1855. (Tr. 4187—4188.) 28 K. 18.
Ausgegeben zu Berlin den 24. April 1855.