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Zweigbahn von Betzdorf nach Siegen, sowie einer festen Rheinbruͤcke zwischen
Coͤln und Deutz, die Garantie des Staats fuͤr einen jaͤhrlichen Reinertrag von
drei und einem halben Prozent des in den gedachten Bauunternehmungen an-
zulegenden Kapitals, soweit
a) der dem Staate statutenmaͤßig zustehende dritte Theil des Reinertrages
der Coͤln-Mindener Eisenbahn uͤber fuͤnf Prozent und die uͤber drei und
ein halbes Prozent Zinsen aufkommenden Dividenden der vom Staate ur-
spruͤnglich uͤbernommenen und der in Folge der statutenmaͤßigen Ausloo-
2 und Amortisation in den Besitz desselben gelangten Aktien der Ge-
sellschaft,
b) ein Betrag von jüährlich funfzg tausend Thalern aus den dem Staate
von dem unter a. bezeichneten Antheil am Aktienkapital der Cöln-Min-
dener Eisenbahngesellschaft zufließenden Zinsen
zur Leistung der erforderlichen Zuschüsse hinreichen und die Beträge sub a.
nicht in Folge des unterm 30. Dezember 1852. wegen Uebernahme des Baues
und des Betriebes einer Eisenbahn von Oberhausen nach der Niederländischen
Grenze in der Richtung auf Arnheim mit der Cöln-Mindener Eisenbahngesell-
schaft abgeschlossenen Vertrages (Gesetz-Sammlung für 1853. Seite 255.)
durch die für das letztere Unternehmen übernommene Zinsgarantie in Anspruch
Jommnen werden, resp. in Anspruch genommen werden können, nach näherer
aaßgabe des unterm 22. Juni 1854. mit der Direktion der Gesellschaft ab-
geschlossenen Vertrages, welcher nebst dem, einen integrirenden Theil desselben
ildenden Schlußprotokolle vom 25. Oktober ej. a. diesem Gesetze beigedruckt
ist, hiermit bewilligt.
g. 2.
Unser Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten und Unser
Finanzminister sind mit der Ausfuͤhrung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koͤniglichen Insiegel.
Gegeben Potsdam, den 18. April 1855.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Waldersee. Fuͤr den Minister fuͤr die landwirth-
schaftlichen Angelegenheiten:
v. Manteuffel.
Zwischen