Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

—  256  —

(Nr.  4212.)  Allerhschster  Erlaß  vom  2.  April  1855.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Chaussee  von
Frankenstein  bis  an  die  Münsterberger  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf
Strehlen.

N.  u  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  beutigen  Tage  den  von  dem  Kreise
Frankenstein,  im  Regierungsbezirk  Breslau,  beabsichtigten  Bau  einer  Chaussee
von  Frankenstein  bis  an  die  Münsterberger  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf
Strehlen  genehmigt  habe,  bestimme  Ich  hierdurch,  daß  das  Expropriationsrecht
  für  die  zu  der  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht
zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe
  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  auf  diese  Straße
zur  Anwendung  kommen  sollen.  Zugleich  will  Ich  dem  gedachten  Kreise  geen
  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Steraße  das
Ke#  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die
Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in
demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen
die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  verleihen.  Auch  sollen  die
dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen
wegen  der  Esaussecpollzei=  Vergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung
ommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Charlottenburg,  den  2.  April  1855.
Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffenrliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(Nr.  4213.)  Allerh#chster  Erlatz  vom  30.  April  1855.,  betreffend  die  Besttigung  der  revidirten
  Statuten  der  Preußischen  See-Assekuranz-Kompagnie  in  Stettin.

N.#  die  auf  Grund  des  Erlasses  vom  5.  Januar  1821.  (Gesetz-Sammlung
  von  1825.  Seite  41.)  unter  der  Benennung  „Preubische  See-Assekuranz-Kompagnie,
  in  Stekttin  errichtere  Gesellschaft  in  der  Generalversammlung  vom
30  rz  1854.  ihr  Fortbestehen  auf  weitere  funfzig  Jahre  vom  1.  Mal  d.  J.
und  die  Reoision  der  Gesellschaftsstatuten  beschlossen  hat,  will  Ich  den  in

Folge