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peln mit Beibehaltung des obigen verschiedenen Beitragsverhältmisses anderweit
zu bestimmen. .
H.11.
Die Grundbesitzer, welche wegen zu großer Entfernung oder wegen Sper-
rung der Kommunikation durch das Wa. nicht zu den Raturalhülfsleistun-
gen haben aufgeboten oder herangezogen werden können, sollen in den Jahren,
in welchen ein solches Aufgedot staltgefunden hat, einen besonderen verhälmig-
mäßigen Geldbeicrag zur Deichkafsfe keisten.
Der Geldbeitrag wird von dem Deichamte, und auf Beschwerden von
der Regierung zu Oppeln endgültig festgesetz.
S. 12.
Der Deich ist in acht Aufsichtsbezirke zu theilen.
g. 13.
Wohl der Die Jahl der Repräsentanten der Deichgenossen im Deichamte wird auf
Leltreter der acht festgesetzl.
briten Deich Hiervon fuͤhren: Stimmen
« 1)derFiskuswegendekFokstgrundstückeimKteiseOppeln..... 1
2) derselbe wegen der Forstgrundstuͤcke im Kreise Brieg und des
Domainenvorwerks Riebnig ......... . .. .. ..
3) die Gemeinde Groß-Döbern und Kolonie Poppelau oder Klink,
je ein Jahr ums andren
4) die Gemeinde Chrosccziss
5) die Gemeinde Schalk7ssszz-= ..
6) die Gemeinde Alt-Poppelaon ..
7) die Gemeinden Riebnig, Alt-Cöln, Koppen und das Rittergut
Schwanowitz..............................................
durch einen gemeinschaftlichen Abgeordneten oder dessen Stell-
vertreter, bei deren Wahl, welche auf sechs Jahre durch abso-
lute Stimmenmehrheit erfolgt und auf einen Vorsteher der ge-
dachten Gemeinden, den Besitzer oder einen Wirthschaftsbeam-
ten des Ritterguts Schwanowitz zu richten ist, die Gemeinde
Riebnig 3, Alt-Cöln 4, Koppen 3 und das Ritrergut Schwa-
nowitz 2 Stimmen führt,
8) die Gemeinde Stobearnnnnnnnn . . ..
zusammen
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2
S. 14.
Die nach dem vorigen Paragraphen den zum Deichverbande gehörigen
Gemeinden zustehenden Stimmen im Deichamte und resp. bei der Wahl
des gemeinschaftlichen Abgeordneten ad 7., werden ein= für allemal von den
Vorsehern derselben und in Behinderungsfallen von deren gewöhnlichen Stell-
vertretern geführt.
*m-