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(Nr. 4236.) Allerhoͤchster Erlaß vom 14. Mai 1855., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
Wünschelburg nach Scharfeneck zum Anschlusse an die Neurode-Braunauer
Kunslstraße.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Glatz, im Regierungsbezirk Breslau, beabsichtigten Bau einer Chaussee von
Wünschelburg nach Scharfeneck zum Anschlusse an die Neurode-Braunauer
Kunsistraße genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations=
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß-
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-=
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demsel-
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Potsdam, den 14. Mai 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. ov. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerium.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hefbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)