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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 27——
(Nr. 4244.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Mai 1855., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen
von Rackwitz über Wielichowo nach Czacz, von Schmiegel nach Alt-
Boyn und von Kawczyn nach Czempin.
Naden Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Kosten, im Regierungsbezirk Posen, beabsichtigten chausseemaͤßigen Ausbau der
Straßen von Rackwitz über Wielichowo nach Ccaz, von Schmiegel nach Alt-
Boyn und von Kawczyn nach Czempin genehmigt habe, bestimme Ich hier-
durch, daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen
Grundslücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen-
den Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich
will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi-
gen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätz-
lichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur bffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 21. Mai 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den
Finanzminisier.
Johrgong 1855. (Nr. 4244—1246.) 66 (Nr. 4245.)
Ausgegeben zu Berlin den 5. Juli 1855.