Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

— 611 — 
Der Betrag der ausgereichten Zinskupons, soweit solche nach dem Zah- 
lungstermine der Obligation faͤllig und mit derselben nicht zuruͤck ereicht sind, 
gi von dem Kapitale gekuͤrzt. Die Zinskupons selbst verfäten in vier 
Jahren. 
Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadtgemeinde 
Neuwied mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften. 
Neuwied, den . .ten .......... 185. 
Mit .. ... Zinskupons. 
Stadtstempel. ,r 
Eingetragen Der Gemeindevorstand. 
der (Unterschriften.) 
  
(Abdruck des Allerhöchsten Privilegiums auf der zweiten Seite der Obligation.) 
  
Schema eincs Sinobupons zu den Obligationen. 
— 
Dieser Kupon wird un- 
ültig, wenn sei 
Kupon (1.) (Erstery Ken p on Sienaen 14 ei 
18.. erhoben ist. 
..... Kthlr. Sgr. 6 zur 
Neuwieder Stadt-Obligation 
über r„Cers r r%e EIIIIIIE Thaler. 
Inhaber empfaͤngt am 15. ..... 18.. an halbjaͤhrlichen 
Zinseen aus der Neuwieder Stadkkasse. 
Eingetragen Der Gemeindevorstand der Stadt 
der Kontrole. Neuwied. 
(Unterschrift eines Mitgliedes.) 
  
O#r. 4218—4350) (Tr. 4240.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.