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(Nr. 4252.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Mai 1855., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis - Chaussece
von Memel bis zur Russischen Grenze in der Richtung auf Crottingen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Memel bis zur Russischen Grenze bei dem Grenzorte Bajohren-
Gerge in der Nichtung auf die Russische Stadt Crottingen genehmigt habe, be-
siumme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee
erforderlichen Grundslücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chaus-
seen beslehenden Vorschriften, auf diese Straße sur Anwendung kommen sollen.
Zugleich will Ich dem Kreise Memel gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee-
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gelten-
den Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten. Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
DOer gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 30. Mai 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4253.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Juni 1855., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Straßen von
Osiek über Wirsitz und Lobsens bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf
Preußisch Friedland und von Miasieczko nach Grabowo.
Ne###n Ich durch. Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Wirsitz, im Regierungsbezitk Bromberg, beabsichtigten chausseemäßigen Ausbau
der Straßen von Oslek über Wirsitz und Lobsens bis zur Kreisgrenze in der
Richtung auf Preußisch Friedland-und von Miasteczko nach Grabowo geneh-
migt