Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

283

Tara:
2)  Kakao  in  Bohnen  für  den  Centner  5  Rithlr.  13  in  Fässern  mit  Dauben

  von  Eichen-25

  Sgr.  oder  10  fl.  12  kr.  oder  anderem  harten
  Holze  und  in
..  Kisten,
3)  Kakaoschalen,  für  den  Centner  2  Rthlr.  oder  19  in  auderen  Fässern,
in  Körben,
3  fl.  30  kr.  3  in  Ballen.
24.  In  der  Nummer  25  n.  fallen  die  Worte:  „Gebrannter  Kaffec,  ingleichen  Kakaomasse,
  gemahlener  Kakao,  Chokolade  und  Chokoladen-Surrogate“  aus.
25.  Die  Nummern  25  P.  und  q  erhalten  nachstehende  Fassung:

p)  1)  #)  Konfitüren,  Zuckerwerk,  Kuchenwerk  aller  Art;
Oliven,  Kapern,  Pasteten,  Saucen  und  andere
ahnliche  Gegenstände  des  feineren  Tafelgenus-  Tara:
ses;  Kakaomasse,  gemahlener  Kakao,  Chokolade  20Q  in  Fässern  u.  Kisten,
und  Chokolade-Surrogate;  gebrannter  Kaffee,  in  Körben,

für  den  Ctr.  7  Thlr.  oder  12  fl.  15  kr.  6  in  Ballen;
65)  Mit  Zucker,  Essig,  Oel  oder  sonst,  nament=  für  Kokaemasse,  gelich
  alle  in  Flaschen,  Büchsen  und  dergleichen  gemahlenen  Kakao,

eingemachte,  eingedämpfte  oder  auch  eingesal-  Chokolade  u.  Cho-"
  koladesurrogate:

zene  Früchte,  Gewürze,  Gemüse  und  andere  .  in  Kisten  von  wei-Konsumtibilien
  (Pilze,  Trüffeln,  Geflügel,  chem  Holz.
Seethiere  und  dergleichen);  zubereitete  Fische;
zubereiteter  Senf,  für  den  Ctr.  5  Thlr.  oder
8  fl.  45  kr.
2)  Obst,  Sämereien,  Beeren,  Blätter,  Blüthen,
Pilze,  Gemüse,  getrocknet,  gebacken,  gepulvert,
bloß  eingekocht,  oder  gesalzen,  soweit  sie  nicht
unter  anderen  Nummern  des  Tarifs  begriffen
sind;  Cichorien,  getrocknete,  gebrannte  oder  gemahlene;
  Nüsse,  trockene;  Säfte  von  Obst,  Beeren
und  Rüben  zum  Genuß,  ohne  Zucker  eingekocht;
Pommeranzenschalen,  frische  und  getrocknete.  frei.  frei.