Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

611 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
Nr. 37.— 
  
(Nr. 4279.) Allerhöchster Erlaßtz vom 6. August 1855., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis- 
Chausseen zwischen Groß-Strehlitz und Kandrzin und von Himmelwitz 
nach der Malapane-Peiskretschamer Chaussee in der Richtung auf bublinitz. 
Na Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise 
Groß-Strehlitz, im Regierungsbezirk Oppeln, beabsichtigten Bau der Chausseen 
zwischen Groß-Strehlitz und Kandrzin und von Himmelwitz nach der Mala- 
pane-Peiskrerschamer Chaussee in der Richtung auf Lublinitz genehmigt habe, be- 
slimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chausse er- 
forderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Worschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. 
Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen 
chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des 
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, emschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref- 
fenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwartige Erlaß ist durch die GesetzSammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Erdmannsdorf, den 6. August 1855. 
Friedrich Wilhelm. 
". Bodelschwingh. Für den Miriger för, Lardel. Gewere 
v. Pommer Esche. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1855. (Nr. 279—L#s80) 83 (Nr. 4280.) 
Ausgegeben zu Berlin den 27. September 1855.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.