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bei der Kreis-Kommunalkasse in Grog-Strehlitz, und zwar auch in der nach
dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
t ckzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Berrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstirmine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amoriisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung
Th. J. Tit. 51. §S. 120. sed. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Groß-
Strehlitz.
Zinskupons koͤnnen weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjaͤhrigen
Verjaͤhrungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange-
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen JZinskupons gegen Qumtung aus-
gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind acht halbjährige Zinskupons bis
sum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-
upons auf fünfjahrige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
mmnalkasse zu Groß-Strehlitz gegen Ablieferung des der älleren Zinskupons-Serie
beigedruckten Talons. Beim #a des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
ertheil Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ei t.
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Die staͤndische Kommission fuͤr den Chaufseebau im
Groß-Strehlitzer Kreise.