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(Nr. 4281.) Allerhöchster Erlaß vom 20. August 1855., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Kreis= Chaussee
von Johannisburg über Arys bis zur Kreisgrenze mit dem Kreise Löten.
N. # Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee im Kreise Johannisburg, Regierungsbezirks Gumbinnen, von Johan-
nisburg über Arys bis zur Kreisgrenze mit dem Kreise Lötzen, sum Anschluß
an eine von Lötzen nach eet zu erbauende Chaussee, genehmigt habe, be-
stimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau=
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Worschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zu-
leich will Ich dem Kreise Johannisburg gegen Uebernahme der künftigen chaus-
Meenzigen. Unterhaleung der Straße das Koche zur Erhebung des Chaussee-
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel-
lenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenrlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 20. August 1855.
Friedrich Wilhelm.
Fär den abwesenden Für den Minister für Handel, Gewerbe
Finanzminister: und öffentliche Arbeiten:
v. Raumer. v. Pommer Esche.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzme ister.
(Nr. 4282.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lantender Kreis-Obliga-
tionen des Johannisburger Kreises im Berrage von 50,000 Thalern. Vom
20. August 1855.
Wr# Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Johannisburger Kreises im Regie-
rungsbezirk Gumbinnen auf dem Kreiskage vom 26. Februar 1855. beschlossen
worden,