Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Provinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Johannisburger Kreises 
Littr. M .. .. .. uͤber Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
uͤber Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber bieses Jinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
nn 18.. und spaterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obligarion fur das Halbjahr vvor. biss. mit 
...... Th Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Johan= 
#Poamniburt, den . 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Johannisburger Kreise. 
Dieser Jinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vler Jahren nach der 
Faͤlligkeit, vom Schlusse des betreffenden Halb- 
jlahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Johannisburger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfangt gegen de dessen Ruͤckgabe zu der Hble 
. des Johannisburger Kreises Litttrt. ..... übee Thaler 
glnf Prozent Zinsen die .. . .. te Serie Fslupras für die fünf Jahra- 
bis 18. bei der Kreis- Kommunalkasse zu Jehamisb urg. 
Johannisburg, den . ten 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chaufseebau im 
ständisch Johannisburger Kreise. * 
  
(Nr. 4283.)
	        
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