— 621 —
(Nr. 4283.) Privilegium wegen Emission von 1,000,000 Thaler Prioritäts-Obligationen
II. Serie der Bergisch -Markischen Eisenbahngesellschaft. Vom 5. Sep-
tember 1855.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft in der General=
Versammlung vom 23. Juni d. J. nach Inhalt des Uns vorgelegten Proto-
kolls beschlossen hat, zur Legung des zweiten Geleises auf den Strecken von
Elberfeld bis Schwelm und von Hagen bis Dortmund und zu den dadurch
nothwendig werdenden Bahnhofserweiterungen und sonstigen Anlagen ihr An-
lagekapital, außer den bereits durch Unsere Privilegien vom 2. Oktober 1848.
(Gesetz-Sammlung für 1848. S. 315. ff.), 28. Juli 1849. (Gesetz-Samm-
lung für 1849. S. 339. ff.) und 11. März 1850. (Gesetz-Sammlung für
1850. S. 207. ff.) genehmigten Prioritätsanleihen von resp. 800,000 Thalern
und 300,000 Thalern I. Serie und 1,300,000 Thalern II. Serie, noch ferner
um 1,000,000 Thaler vermittelst Ausgabe von Prioritäts-Obligationen in
Apoints von 100 Thalern zu vermehren, so wollen Wir in Berücksichtigung
der Gemeinnützigkeit des Unternehmens, in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes
vom 17. Juni 1833. (Gesetz-Sammlung für 1833. S. 75. ff.) und des Vor-
behalts im §. 6. Unseres gedachten Privilegii vom 11. März 1850., durch ge-
genwärtiges Privilegium zu dieser ferneren Ekhöhung des Anlagekapitals, sowie
zur Emission der gedachten 1,000,000 Thaler Prioricts-Obligationen Unsere
Genehmigung unter den nachfolgenden Bedingungen hierdurch ertheilen:
K. 1.
Das Gesellschaftskapital der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft,
welches bis jetzt aus 4,000,000 Thalern Stammaktien, 1,100,000 Thalern
Prioritäts-Obligationen I. Serie und 1,300,000 Thalern Prioritäts-Obligatio-
nen II. Serie besteht, soll zum Zwecke der Legung des zweiten Geleises auf
den Strecken von Elberfeld bis Schwelm und von Hagen bis Dortmund und
der dadurch nothwendig werdenden Bahnhofserweiterungen und sonstigen An-
lagen durch Ausgabe von ferneren 10,000 Stück Prioriräts-Obligationen
II. Serie (zum Betrage von 100 Thalern für jede) um 1,000,000 Thüler er-
höher werden.
F. 2.
Die zu emittirenden Obligationen werden nach dem sub Litt. 4. beigefüg-
ten Schema mit fortlaufenden Nummern stempelfrei ausgefertigt. Die ersie
(Nr. 4283.) 84“ Serie