Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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(Nr. 4286.) Allerhoͤchster Erlaß vom 6. August 1855., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischar Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Mtien-Chaussee 
vom ehemals Gerikeschen, in der Alt-Moabiter Straße bei Berlin bele- 
genen Grundstücke über Alt-Moabit bis zur Charlottenburger Brücke und 
von der Moabiter Brücke bis zur Alt-Moabiter Straße, sowie von dem 
Hauptpomwole der Ulanenkaserne in der verlängerten Invalidenstraße bis 
zur Einmündung in die Alt-Moabiter Straße. 
Na Ich durch Meinen Erlaß vom 15. Dezember 1847. den Bau einer 
Aktien-Chaussee von Berlin über Alt-Mvoabit bis zur Charlottenburger Brücke 
und von der Moabiter Brücke bis zur Alc-Moabiter Straße, sowie von dem 
Hauptportale der Ulanenkaserne in der verlängerten Invwalidenstraße bis zur 
Einmündung in die Alt-Moabiter Straße genehmigt habe, bestimme Ich hier- 
durch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen 
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Un- 
terhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be- 
stehenden Vorschriften, auf die bezeichneten Straßenstrecken zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich der unter der Benennung „Moabiter 
Chausseegesellschaft“ errichteten Aktiengesellschaft gegen die chausseemaäßige Un- 
terhaltung der ausgebauten Straßen, mit Ausschlutz der Sterecke von dem 
Hauptportale der Ulanenkaserne bis zur südwestlichen Ecke des Kasernenterrains, 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für 
die Staats-Chaufseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich 
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der 
sonsligen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Beslim- 
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die GesetzSammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Erdmannsdorf, den 6. August 1855. 
Friedrich Wilhelm. 
- Fuͤr den Minister fuͤr Handel, Gewerb 
v. Bodelschwingh. und oͤffentliche Arbeiten: *“ 
v. Pommer Esche. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister- 
  
(Nr. 4287.)
	        
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