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(Nr. 4292.) Allerhöchster Erlaß vom 17. August 1855., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte für den Bau der Chaussee von Erxleben, im Kreise Neu-
haldensleben, uͤber Hoͤrsingen bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf
Weferlingen.
N die Ausführung des in Meinem Erlasse vom 25. Juni 1847. (Ge-
setz-Saumlung S. 254.) bezeichneten Chausseebaues von Errleben im Kreise
Neuhaldensleben des Regierungsbezirks NMadeburg über Hörsingen nach We-
ferlingen, im Kreise Gardelegen, in der früher beabsichtigten Weise aufgegeben,
dagegen durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage der Bau einer Chaussee von
Errleben über Hörsingen bis zur Grenze beider Kreise durch die Grafen von
Alveno eben zu Errleben und die Gemeinde Hörsingen genehmigt worden ist,
bestimme Ich hierdurch, unter Aufhebung des Eingangs gedacheen Erlasses,
daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grund-
stücke, ungleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs=
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich
den Unternchmern gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhal-
tung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be-
stimmungen des für die Staats-Chausscen jedesmal gelrenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Erdmannsdorf, den 17. August 1855.
Friedrich Wilhelm.
Für den abwesenden Für den Minister für Handel, Gewerbe
Finanzminister: und affentliche Arbeiten:
v. Raumer. v. Pommer Esche.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4293.)