Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

— 653 — 
K. 20. 
Die Funktion der Mitglieder des Verwaltungsrathes dauert sechs Jahre. 
In jedem Jahre scheiden zwei derselben aus. Die Reihenfolge des Ausschei- 
dens wird durch das Loos bestimmt. Das ersie Ausscheiden durch das Loos 
findet jedoch erst am ersten Juli achtzehnhundert zweiundsechszig statt und die 
übrigen von diesem Zeitpunkte ab von Jahr zu Jahr. 
Die ausscheidenden Mitglieder sind wieder wählbar. 
Ein Mitglied des Verwaltungsrathes, welches seine Zahlungen einstellt, 
scheidet sofort aus. Für Mitglieder, welche durch Fallissement, Amtsnieder- 
legung, Tod oder sonst ausscheiden, wählen die übrigen in der nächsten Kon- 
ferenz des Verwaltungsrathes versammelten Mitglieder Andere mit vollen Be- 
fugnissen, deren Funktionen jedoch mit dem Tage der nächsten Generalversamm- 
lung der Aktionaire erlöschen. Mitglieder, welche im Laufe eines Geschäfts- 
jahres und vor Ablauf desselben ausscheiden, haben keinen Anspruch auf die 
den Verwaltungsmitgliedern zustehende Tantieme (#. 15. 2.). Ihr Antheil 
wird dem Reservefonds überwiesen. 
g. 21. 
Fuͤr das erste Mal sind, was vertragsmaͤßige Bedingung ist, zu Mit- 
gliedern des Verwaltungsrathes hiermit ernannt: 
1) Se. Excellenz der Königliche Wirkliche Geheime Rath Herr Andreas 
Graf von Renard auf Groß-Sterehlitz; · 
der Koͤnigliche Geheime Kommerzienrath Herr Gustav Heinrich Ruffer 
zu Breslau; 
3) der Königliche Geheime Kommerzienrath Herr Alexander Mendelssohn 
u Berlin; 
4) ber Bankier Herr Paul Herrmann Mendelssohn-Bartholdy ebendaselbst; 
5) der Bankier Herr Robert Warschauer zu Berlin; 
6) der Vicekonsul Herr Louis Courvoissier zu Hamburg; 
7) der Königliche Geheime Kommerzienrath Herr Friedrich Eduard von Löb- 
becke zu Breslau; 
8) der Stadtrath Herr Moritz Meyer zu Berlin; 
9) der Königliche Amksrath Herr Theodor Schaaffhausen zu Heydänichen 
ei Breslau; 
der Kaufmann Herr Richard Weiß zu Breslau. 
g. 22. 
Der Verwaltungsrath waͤhlt aus seiner Mitte jaͤhrlich einen Vorsitzenden 
und einen Stellvertreter desselben, welche Inlander sein müssen, jedoch ist der 
Herr Graf Renard Ercellenz für die Dauer seiner ersten Amtsperiode als Mit- 
glied des Verwaltungsrathes zu dessen i bestimmt. 
Der Verwaltungsrath versammelt sich in jedem Lencher wenigstens 
einmal und setzt der Vorsitzende den Ort seiner Versammlung, welche stets in 
(Tr. 4200.) er 
10 
— 
— 
S
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.