Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

— 668 — 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koöniglichen Insiegel. 
Gegeben Sanssouci, den 22. Oktober 1855. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer, v. Westphalen. 
. inah. v. .Für den Minister für die landwirth- 
o. Bodelschwingh. Gr. v. Waldersee brhenalhen für de kande 
v. Manteuffel. 
  
(Nr. 4302.) Bestatigungs-Urkunde, betreffend die revidirten Statuten der Eschweiler Gesell- 
schaft für Bergbau und Hütten. Vom 1. November 1855. 
Wr Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
fügen hiermit zu wissen, daß Wir, nachdem die umer dem 1. September 1848. 
von Uns genehmigte „Eschweiler Gesellschaft für Bergbau und Hütten“ in der 
Generalversammlung vom 30. Mai 1855. die Erhübung des Grundkapitals 
und die Aenderung ihrer Gesellschaftsstatuten beschlossen hat, den in Folge 
dieser Beschlüsse in dem notariellen Akte vom 20. September 1855. festgeneen. 
ten und verlautbarten revidirten Statuten dieser Gesellschaft auf Grund des 
Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. Unsere landes- 
herrliche Bestdtigung mit der Maaßgabe ertheilt haben, daß die Majorität des 
Administrationsrathes (Artikel 18.) aus Inländern bestehen soll, zu dem Amte 
des Präsidenten und Vizepräsidenten des Administrationsrathes (Artikel 22.) 
sowie des Generaldirektors (Artikel 28.) nur Inländer erwählt werden dürfen, 
endlich bei Ernennung einer Liquidationskommission (Artikel 40.) mindestens 
zwei der Mitglieder und zwei der Stellvertreter Inländer sein müssen. 
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit den beiden notariellen Akten vom 
30. Mai 1855., sowie mit dem notariellen Akte vom 20. September 1855. 
für immer verbunden und nebst dem Wortlaut der revidirten Statuten durch 
die Gesetz-Sammlung und durch das Amtsblatt Unserer Regierung zu Aachen 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden soll. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Keniglichen Insiegel. 
Gegeben Sanssouci, den 1. November 1855. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
R evi-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.