Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Zu  einem  Examinatorium  und  Repetitorium  uͤber  das  ganze  Civil-Recht
erbietet  sich  Privatdocent  Dr.  Huck.

H.  Heilkunde.

Anatomie  des  Menschen  lehrt  Prof.  Baur  in  der  Stunde  von  6—7  Uhr
Morgens.

Phosiologie  trägt  Prof.  W.  Rapp  von  9—10  Uhr  vor.

Pathologische  Anatomie,  Derselbe  von  3—4  Uhr.

Arzneimittellehre  mit  pharmakologischen  und  toxikologischen  Versuchen
  wird  Prof.  H.  Autenrieth  von  4—6  Uhr  vortragen  (zehn  Stunden  wöchentlich).

Die  Grundsäbe  der  homdopathischen  Heilmethode  wird  Dr.  G.  Meyer  wissenschaftlich
  erläutern.

Den  ersten  Theil  der  speziellen  Nosologie  und  Therapie  lehrt  Prof.
Dr.  F.  G.  v.  Gmelin  von  7—8  Uhr.

Die  Pastoral-Medicin  wird  Dr.  Weber  in  drei  Stunden  wochentlich  vortragen,
  wenn  es  seine  übrigen  Geschäfte  erlauben.

Den  zweiten  Theil  der  speziellen  Chirurgie  samt  der  Augenheilkunde
wird  Prof.  Rieke  täglich  von  8—9  Uhr  vortragen.

Spezielle  Chirurgie  ist  Privatdocent  Frank  vorzutragen  erbötig.

Derselbe  erbietet  sich  zu  einem  Cursus  operationum  chirurgicarum.

Zu  einem  Collegium  privatissimum  über  Augen--Operationen  erbietet
sich  Prof.  Rieke.

Geburtohülfliche  Uebungen  am  Phantom  wird  Privatdocent  Frank
anstellen.

Die  Clinik  der  innerlichen  Krankheiten  hält  Prof.  Dr.  F.  G.  v.  Gmelin
von  11—12  Uhr.

Die  chirurgisch-geburtshülfliche  Elinik  besorgt  Prof.  Dr.  Rieke  von
10—11  Uhr.

Gerichtliche  Medicin  wird  Kanzler  v.  Autenrieth  fünfmal  wöchentlich  von
9—10  Uhr  vorrragen.

Zu  Vorlesungen  über  die  medicinische  Polizei,  mit  besonderer  Rücksicht  auf
die  württembergische  Medicinal-Perfassung,  erbieter  sich  Dr.  Leube.