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(Nr. 4306.) Allerhöchster Erlaß vom 22. Oktober 1855., betreffend die in Gemägtheit des
Gesetzes vom 21. Mai 1855. aufzunehmende Staatsanleihe von 7,800,000
Thalern.
Ar den Antrag in Ihrem Berichte vom 15. d. Mts. genehmige Ich, daß
die Staatsanleihe von sieben Millionen achthundert tausend Thalern, welche
in Gemäßhßheit des Gesetzes vom 21. Mai d. J., betreffend die Verrechnung
der Kosten der Berliner Bahnhofs-Verbindungsbahn und die Beschaffung der
erforderlichen Geldmittel zur Vollendung der Osibahn, der Westphälischen und
der Saarbrücker Bahn und zur Herstellung der Eisenbahnen ven Münster
über Rheine bis zur Hannoverschen Landesgrenze und von Rheine nach Osna-
brück, aufzunehmen ist, in Schuldverschreibungen über Einhunden, zweihundert,
fünfhundert und Eimausend Thaler allmälig nach Maaßgabe des Bedarfs
ausgegeben, mit vier und einem halben Prozent jährlich am 1. April und
1. Oktober jeden Jahres verzinset und vom 1. Januar 1850. ab jährlich mit
mindestens Einem Prozent, sowie mit dem Betrage der durch die fortschreitende
Amortisation ersparten und der durch Verjahrung präkludirten Zinsen des Ge-
sammtkapitals getilgt werde. Ich ermächlige Sie, hiernach die weiteren An-
ordnungen zur Ausführung dieser Anleihe zu kreffen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kennt-
niß zu bringen.
Sanssouci, den 22. Oktober 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. Bodelschwingh.
An den Finanzminister.
(Nr. 4305.)