Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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(Nr. 4306.) Allerhöchster Erlaß vom 22. Oktober 1855., betreffend die in Gemägtheit des 
Gesetzes vom 21. Mai 1855. aufzunehmende Staatsanleihe von 7,800,000 
Thalern. 
Ar den Antrag in Ihrem Berichte vom 15. d. Mts. genehmige Ich, daß 
die Staatsanleihe von sieben Millionen achthundert tausend Thalern, welche 
in Gemäßhßheit des Gesetzes vom 21. Mai d. J., betreffend die Verrechnung 
der Kosten der Berliner Bahnhofs-Verbindungsbahn und die Beschaffung der 
erforderlichen Geldmittel zur Vollendung der Osibahn, der Westphälischen und 
der Saarbrücker Bahn und zur Herstellung der Eisenbahnen ven Münster 
über Rheine bis zur Hannoverschen Landesgrenze und von Rheine nach Osna- 
brück, aufzunehmen ist, in Schuldverschreibungen über Einhunden, zweihundert, 
fünfhundert und Eimausend Thaler allmälig nach Maaßgabe des Bedarfs 
ausgegeben, mit vier und einem halben Prozent jährlich am 1. April und 
1. Oktober jeden Jahres verzinset und vom 1. Januar 1850. ab jährlich mit 
mindestens Einem Prozent, sowie mit dem Betrage der durch die fortschreitende 
Amortisation ersparten und der durch Verjahrung präkludirten Zinsen des Ge- 
sammtkapitals getilgt werde. Ich ermächlige Sie, hiernach die weiteren An- 
ordnungen zur Ausführung dieser Anleihe zu kreffen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kennt- 
niß zu bringen. 
Sanssouci, den 22. Oktober 1855. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. 
An den Finanzminister. 
  
(Nr. 4305.)
	        
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