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Mozent Zinsen, die .##e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18.6
bei der Kreis-Kommunalkasse zu Calau. ,
Ealau,den..tm..«...... 18..
Die ständische Kreis-Kommissn fir den Chausseebau im Calauer
eise.
(Nr. 4144.) Allerhoͤchster Erlaß vom 18. Dezember 1854., betreffend die Anlegung der
Ueberschuͤsse und Bestaͤnde der Provinzial-Feuersozietaͤtskasse zu Posen.
A.. Ihren Bericht vom 12. Dezember d. J. bestimme Ich nach dem Be-
schlusse der zum zehnten Provinzial-Landtage versammelt gewesenen Stände des
Groshergogihums Posen, unter Aufhebung des in Meiner Verordnung vom
6. Juni 1853. enthaltenen Zusatz-Paragraphen zum §. 94. des Feuersozietäts=
Reglements für die Provinz Posen vom 5. Jannar 1836., hierdurch Folgendes:
Die Provinzial-Feuersozietätskasse soll niemals einen höheren baa-
ren Bestand, als 10,000 Theler haben. Alle Ueberschüsse, sowie der
K. 29. der gedachten Verordnung erwähnte eiserne Fonds sind in in-
ländischen Staatspapieren, Pfandbriefen, Obligationen des Provinzial=
Chausseebaufonds oder Rentenbriefen anzulegen und können diese für
Rechnung des Provinzial-Feuersoziekätsfonds angekauft werden. Es
ist auch zulassig, zinsbare Darlehne gegen Verpfändung der oben be-
zeichneten Werthpapiere nach den Prinzipien der Bank zu bewilligen.
Sie haben Meinen gegenwärtigen Erlaß in die Gesetz-Sammlung auf-
nehmen zu lassen.
Cbarlottenburg, den 18. Dezember 1854.
« Friedrich Wilhelm.
v. Westphalen.
An den Minister des Innern.
(Nr. 4145.) Allerhöchster Erlaß vom 18. Dczember 1854., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
Königs-Wusterhausen über Buchholz und Groß= und Klein-Kubholz bis
zur Einmündung hinter Klein-Lubholz in die Berlin-Cottbuser Staats-
Chaussee.
A. den Bericht vom 7. Dezember d. J. bestimme Ich in Verfolg Meines
Erlasses vom 24. Februar 1851. (Gesetz-Sammlung S. 29.) hierdurch, daß
(Nr. 4143—4146.) auf