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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 43.—
(Nr. 4309.) Allerhöchster Erlaß vom 22 Oktober 1855., betreffend dle Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen von
Ostrowo nach Adelnau und von Ostrowo nach Raszkow.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise
Adelnau, im Regierungsbezirk Posen, beabsichtigten Bau einer Chaussee von
Ostrowo nach Adelnau und von Ostrowo nach Raszkow genehmigt habe, be-
stimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-
bau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen
sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Adelnau gegen Uebernahme der künfti-
en- chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des
hausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
eltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be-
Henmnun en über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffen-
den zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussergu
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kennmiß zu bringen.
Sanssouci, den 22. Oktober 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Sohrgang 1855. (Tr. 4300—1310.) 94 (Nr, 4310,)
Ausgegeben zu Berlin den 29. November 1855.