Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Zu Urkunde dessen haben die oben- 
genannten Bevollmaͤchtigten die gegen- 
waͤrtige Uebereinkunft unterzeichnet und 
mit ihren Wappen besiegelt. 
So Lechehen zu London den vier- 
In witness whereof the respechtive 
Plenipotentiaries have signed the pre- 
sent Convention, and have alflixzed 
ihereto the seal of their arms. 
Done at London the fourteenth 
zehnten Juni im Jahre des Herrn Ein= day of June, in the year of Our Lord 
tausend achthundert fünf und fünfzig. one thousand eight hundred and. 
fifly - f#e. 
(L. S.) Bernstorff. (L. S.) Bernstorff. 
(L. S.) Clarendon. (L. S.) Clarendon. 
(L. S.) Stanley of Alderley. (L. S.) Stanley of Alderley. 
Vorstehender Zusatzvertrag ist ratifizirt und die Ratifikationen sind unter 
13. August 1855. zu London ausgetauscht worden. 
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(Nr. 4314.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Oktober 1855., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Ftlatower 
Kreis-Chaussee von der Schlochauer Kreisgrenze bei Pr. Friedland über 
Ruden auf obsens und Wirsitz bis zur Wirsitzer Kreisgrenze. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage genehmigt habe, daß 
die unter Nr. 2. in Meinem Erlasse vom 20. März pr. (Gesetz-Sammlung 
1854. S. 168.) aufgeführte Chaussee von der Schlochauer Kreisgrenze bei 
Pr. Friedland nicht in der Richtung über Sypniewo, sondern in der Richtung 
über Ruden auf Lobsens und Wirsitz bis zur Wirsitzer Kreisgrenze ausgebaut 
werde, besiimme Ich hierdurch, daß jener Erlaß vom 20. März v. J. auf 
die gedachte Chaussee in dieser abgeänderten Richtungslinie Anwendung fin- 
den soll. * 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 17. Okrober 1855. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. o. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Tr. 4313—4315.) (Nr. 4315.)
	        
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