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(Nr. 4315.) Allerböchster Exlat vom 5. November 1855., betresfend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Umerhaltung der Chaussee von
Crrusburg über Pitschen bis zur Schildberger Kreisgrenze in der Rich-
tung auf Kempen,
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem
Kreise Creutzburg, im Regierungsbezirk Oppeln, beabsichtigten Bau einer Chaussee
von Creutzburg über Pitschen bis zur Schildberger Kreisgrenze in der Rich-
lung auf Kempen genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expro-
priationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Emnahme der Chausseebau= und Unterhalcungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chaufseen bestehenden Vorschriften, auf
diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise
Creutzburg — Uebernahme der kuͤnftigen chausseemaͤßigen Unterhaltung der
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Besümmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ-
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie
der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Worschriften, verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur An-
wendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 5. November 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Redigirt im Boreau des Staals= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hoftuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)