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(Nr. 4319.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung, die Erneuerung der zwischen Preu-
ßen und Sachsen-Coburg= Gotha abgeschlossenen Militair-Durchmarsch-
und Etappen-Konwention bis zum 1. Januar 1867. betreffend. Vom
8. Dezember 1855.
D. Königlich Preußische und die Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische
Regierung sind übereingekommen, die zwischen ihnen unterm 10. resp. 5. Ja-
nuar 1842. auf zehn Jahre abgeschlossene Militair-Durchmarsch= und Etappen-
Konvemion hierdurch auf anderweite funfzehn Jahre bis zum 1. Januar 1867.
unverändert zu erneuern.
Hierüber ist Königlich Preußischer Seits gegenwärtige Ministerial-Er-
klärung ausgefertigt und mit dem Königlichen Inliegel versehen worden.
Berlin, den 8. Dezember 1855.
¶. S)
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen
Angelegenheiten.
v. Manteuffel.
Ve ssehende Erklaͤrung wird, nachdem solche gegen eine uͤbereinstimmende
Erklärung des Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsministeriums vom
27. November 1855. ausgewechselt worden, hierdurch zur oͤffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Berlin, den 8. Dezember 1855.
Der Ministerpräsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Manteuffel.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriumo.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)