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(Nr. 4322.) Allerhöchster Erlaß vom 5. November 1855., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
Filehne bis zur Deutsch-Croner Kreisgrenze in der Richtung auf Schloppe
und von Czarnikau bis zur Oborniker Kreisgrenze in der Richtung auf
Rogasen.
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem
Kreise Czarnikau, im Regierungsbezirk Bromberg, beabsichtigten Bau einer
Chaussee von Filehne bis zur Deutsch-Croner Kreisgrenze in der Richtung auf
Schloppe, und von Czarnikau bis zur Oborniker Kreisgrenze in der Richrung
auf Rogasen genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations=
recht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese
Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Czar-
nikau gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Sira-
ßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des
für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen
zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenrlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 5. November 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeicen
und den Finanzminister.
(Nr. 4323.) Allerhochster Erlaß vom 12. November 1855., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung des in den Kreis
Strehlen fallenden Theiles der Frankenstein-Strehlener Straße, von der
Strehlen-Patschkauer Chaussee ab, in der Richtung nach Frankenstein
über Wammelwitz und Danchwitz bis an die Kreisgrenze.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem
Kreise Strehlen, im Regierungsbezirk Breslau, beabsichtigten chausseemätigen
Aus-