Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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stungen haben aufgeboten werden können, sollen in den Jahren, in welchen ein 
solches Aufgebot flattgefunden, einen besonderen verhalinitmáßigen Geldbeitrag 
zur Deichkasse leisten. Dieser wird von dem Deichamte auf die Zeit von fünf 
zu fünf Jahren festgesetzt und zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
S. 12. 
Alles was in §9#. 10. bis 12. der Allgemeinen Bestimmungen vom 14. 
November 1853. von den Deichkassenbeiträgen gesagt ist, gilt auch für die 
Naturalleistungen der Deichgenossen. 
Die gewöhnliche Deichpflicht kann bis zum Betrage einer Jahresleistung 
denjenigen Deichgenossen erlassen werden, welche durch Brandunglück nach dem 
Urtheile des Deichamtes in ihrer Leistungsfahigkeir erheblich geschwächt sind. 
S. 13. 
Wird bei einem zu nahe an oder auf dem Deiche stehenden Gebaude= 
ein Bau nöthig, der einem Neubau gleich zu achten ist, so muß dieses Gebäude 
bis auf fünf Ruthen vom inneren Dechsze zurückgelegt werden. 
g. 14. 
Die Niederung wird in vier Aussichtsbezirke getheilt und fuͤr jeden ein 
Deichgeschworner und ein Stellvertreter desselben auf drei Jahre gewaͤhlt. 
g. 15. 
6 Die Zahl der Repraͤsentanten der Deichgenossen im Deichamte wird auf 
eilf bestimmt. 
Das Deichamt versammelt sich regelmaͤßig im Fruͤhjahr und Herbst. 
Die Versammlungstage bestimmt, wie die Deich= und Grabenschauen, der 
Deichhauptmamn. 
K. 16. 
Behufs der Wahl der Repräsentanten der Deichgenossen wird die Nie- 
derung in zehn Wahlbezirke gerheilt. Von diesen umfaßt 
der I. Bezirk die Ortschaften: 
1) Dominium Sartowitz, 2) Nieder-Sartowitz, 3) Groß-, 4) Klein- 
Schwenten, 5) Alt-, 0) Neu-Marsau, 7) Jungen, 8) Jungen- 
sand, 9) Dominium Gruppe; - 
-1l.dieOrtschaften: - 
10) Deutsch-Wesiphalen, 11) Polnisch-Westphalen, 12) Neunhuben; 
= III. die Ortschaften: 
13) Brattwin, 14) Ober-, 15) Nieder-Gruppe; 
-IV. die Ortschaften: 
16) Michelau, 17) Dragaß; 
V. die Ortschaften: « 
18)Klein-Lubin,19)Groß-LabiaunvCompagnie-Ktug 
20) Rachaushof; 
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