Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Koöniglichen Preußischen Staaten. 
— Nr. 4. —— 
  
(Nr. 4157.) Allerhöchster Erlatz vom 27. Dezember 1854., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde= 
Chaussee von Erkelenz bis an die Jülich-Düsseldorfer Staatsstraße bei 
Fackerath, im Kreise Grevenbroich. « 
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von Erkelenz im Regierungsbezirk Aachen bis an die Juͤ- 
lich- Duͤsseldorfer Staatsstraße bei Jackerath im Kreise Grevenbroich genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht fuͤr die zu der 
Chaussee erforderlichen Grundstuͤcke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unkerhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Worschriften, auf diese Straße zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden gegen 
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht 
ur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats= 
hausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in dem- 
selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen 
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim- 
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur An- 
wendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 27. Dezember 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Johrgang 1855. (Nr. 4157—4158 4.) 6 (Nr. 4158.) 
Ausgegeben zu Berlin den 9. Februar 1855.
	        
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