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Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
— Nr. 4. ——
(Nr. 4157.) Allerhöchster Erlatz vom 27. Dezember 1854., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde=
Chaussee von Erkelenz bis an die Jülich-Düsseldorfer Staatsstraße bei
Fackerath, im Kreise Grevenbroich. «
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Gemeinde-Chaussee von Erkelenz im Regierungsbezirk Aachen bis an die Juͤ-
lich- Duͤsseldorfer Staatsstraße bei Jackerath im Kreise Grevenbroich genehmigt
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht fuͤr die zu der
Chaussee erforderlichen Grundstuͤcke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unkerhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Worschriften, auf diese Straße zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden gegen
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht
ur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats=
hausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in dem-
selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur An-
wendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 27. Dezember 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1855. (Nr. 4157—4158 4.) 6 (Nr. 4158.)
Ausgegeben zu Berlin den 9. Februar 1855.