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und sonstigen Schriftstuͤcke zu verlangen, die Kasse zu revidiren und den Sitzun-
gen des Kuratoriums, des Ausschusses und der Generalversammlung beizuwohnen.
F. 40.
Die ersie ordentliche Generalversammlung findet erst im dritten Jahre
des Bestehens der Gesellschaft statt, und die erste Rechnung wird erst nach
Ablauf des zweiten Jahres gelegt.
S. 41.
Bis nach der in der ersten Generalversammlung erfolgten Wahl der
Ausschußmitglieder und ihrer Stellvertreter fungiren als solche, und zwar:
I. als Mitglieder:
1) der Königliche Geheime Kommerzienrath Herr Brüfllein,
2) der Weingroßhändler Herr Friedrich Wilhelm Krause,
3) der Königliche Stadtgerichtsrath Herr Borchardt;
II. als Stellvertreier:
1) der Königliche Geheime Kommerzienrath Herr Alexander Mendels-
sohn,
2) der Königliche Kommerzienrath Herr Georg Pratorius,
3) der Königliche Kommerzienrath Herr Wilhelm Ermeler.
Die Mitglieder des Ausschusses und die des Vorstandes der Berliner
gemeinnützigen Baugesellschaft werden hiermit, und zwar sammt oder sonders,
bevollmächtigt, die nöthigen Schritte zu thun, um die landesherrliche Geneh-
migung des Statuts herbeizuführen, auch Namens der Aktionaire und der Ber-
liner gemeinnützigen Baugesellschaft in die Abänderung der Statuten zu willi-
gen, welche von der Staatsbehörde etwa gefordert werden möchten, sowie end-
lich demgemaß das Sratut gerichtlich oder notariell zu vollziehen, und resp.
dasselbe in diesen Formen aufnehmen zu lassen.
Schema zu den Aktien.
Akt i e
der Baugesellschaft „Alerandra-Stiftung“
über Einhundert Thaler in Preuß. Kurank.
Inhaber dieser Aktie nimmt auf Höhe des obigen Betrages von Ein-
hundert