Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 1062 — 
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 17. November 1856. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. v. Bodelschwingh. 
Nachtrag 
zum 
Statut der Thüringischen Eisenbahngesellschaft. 
S. 1. 
Auf Grund des in der Generalversammlung vom 19. Okkober 1855. 
gefaßten Beschlusses wird das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahngesell- 
schaft auf den Bau und Betrieb einer von Weißenfels über Zeitz nach Gera 
führenden Zweigbahn ausgedehnt. 
F. 2. 
Das zur Ausführung und vollsiändigen Ausrüstung dieser Bahn, sowie 
zur entsprechenden Vermehrung der Betriebsmittel erforderliche Kapiral wird 
auf drei Millionen neunmal hundert tausend Thaler Preußisch Kurant festl- 
gesetzt. 
g. 
Die Beschaffung dieses Kapitals von drei Millionen neunmal hundert 
tausend Thalern erfolgt durch Ausgabe von 25,200 Stück Prioritäts-Obliga- 
tionen, für deren Kreirung und Emission, sowie Verzinsung und Amortisation 
die Bedingungen durch ein besonderes Allerhöchstes Privilegium festgesetzt 
werden. 
- 
Auf das neue Bahn-Unternehmen findet das Statut der Thüringischen 
Eisenbahngesellschaft vom 3— August 184“4. gleichmäßig Anwendung. 
Zu den im §. 11. dieses Statuts genannten öffentlichen Blättern tritt 
noch hinzu: die Geraische Zeitung. 
  
(Nr. 4574.)
	        
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