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Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 17. November 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Bodelschwingh.
Nachtrag
zum
Statut der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.
S. 1.
Auf Grund des in der Generalversammlung vom 19. Okkober 1855.
gefaßten Beschlusses wird das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahngesell-
schaft auf den Bau und Betrieb einer von Weißenfels über Zeitz nach Gera
führenden Zweigbahn ausgedehnt.
F. 2.
Das zur Ausführung und vollsiändigen Ausrüstung dieser Bahn, sowie
zur entsprechenden Vermehrung der Betriebsmittel erforderliche Kapiral wird
auf drei Millionen neunmal hundert tausend Thaler Preußisch Kurant festl-
gesetzt.
g.
Die Beschaffung dieses Kapitals von drei Millionen neunmal hundert
tausend Thalern erfolgt durch Ausgabe von 25,200 Stück Prioritäts-Obliga-
tionen, für deren Kreirung und Emission, sowie Verzinsung und Amortisation
die Bedingungen durch ein besonderes Allerhöchstes Privilegium festgesetzt
werden.
-
Auf das neue Bahn-Unternehmen findet das Statut der Thüringischen
Eisenbahngesellschaft vom 3— August 184“4. gleichmäßig Anwendung.
Zu den im §. 11. dieses Statuts genannten öffentlichen Blättern tritt
noch hinzu: die Geraische Zeitung.
(Nr. 4574.)