Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr. 75.) Allerhöchster Erlaß vom 24. November 1856., betreffend die Verleihung der Städte- 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Gemeinden 
Euskirchen und Zülpich, Regierungsbezirks Cöln. 
ch will auf Ihren Bericht vom 16. November d. J., dessen Anlagen hierbei 
zurückgehen, den auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertre- 
tenen Gemeinden Euskirchen und Zülpich im Regierungsbezirk Cöln, deren An- 
trägen gemäß, nach erfolgter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in 
welchem sich dieselben mit den Landgemeinden Billig und beziehungsweise Bes- 
senich befinden, die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. 
hiermit verleihen, wonach Sie das Weitere zu veranlassen haben. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen. 
Charloctenburg, den 24. November 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 4576.) Allerhöchster Erlaß vom 1. Dezember 1856., betreffend die Zulassung Belgi- 
scher Schisse zur Kastenfrachtfahrt von einem Preußischen Hafen nach 
einem anderen Preußischen Platze. 
A Ihren Bericht vom 25. November d. J. bestimme Ich, daß in Gemaß- 
heit des Gesetzes vom 5. Februar v. J. (Gesetz-Sammlung S. 217.) das un- 
ter Nr. 1. der Order vom 20. Juni 1822. wegen Begünstigung der inländischen 
Rhederei (Gesetz-Sammlung S. 177.) erlassene Verbot der Küstenfrachtfahrt von 
einem Preußischen Hafen nach einem andern Preußischen Platze (Kabotage) durch 
ausländische Seeschiffer gegen Belgische Schiffe fernerhin nicht mehr in An- 
wendung gebracht werden soll. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Charlottenburg, den 1. Dezember 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 4577.
	        
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