Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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g. 8. 
Zur vollstaͤndigen Erreichung der Senkung des Wasserspiegels in den 
qu. Seen ist die Erwerbung dek in der Ortschaft Reppow auf dem Drage- 
fluß belegenen Wassermühle nothwendig. Zur Förderung der Zwecke der Ge- 
nossenschaft ist das gesammte Mühlenetablissemem bereits für 14,000 Rthlr. 
von dem Nittergutsbesitzer v. Arnim auf Heinrichsdorf angekauft worden. Die 
Genossenschaft ist verbunden, für Beseitigung und Wegschaffung der Mühlen 
selbst bis zur Höhe von 0000 Rlhlr. dem v. Arnim Ersatz für das auf den 
Erwerb des Mühlenetablissements verwendete Kaufgeld zu leisten. Es sollen 
aber von dem v. Arnim die zum Möühlenetablissement sonsi noch gehörigen 
Gebäude und Grundstücke öffentlich meistbietend veräußert werden, und wenn 
dadurch mehr als 8000 Rthlr. gedeckt werden, so verringert ssch um den Be- 
trag des Ueberschusses die Summe, welche die Genossenschaft zu erstatten hat. 
Die Vergütigungssumme ist innerhalb dreier Jahre zu zahlen und bis 
zum Zahlungstage mit vier Prozent zu verzinsen. Die dazu erforderlichen Mit- 
tel werden nach F. 4. aufgebracht. 
. 
Die Genossenschaft ist verpflichtet, den Fiskus wegen der Entschädigungs- 
Anspruͤche, welche in Folge der Senkung des Wasserspiegels erhoben werden 
moͤchten, zu vertreten. 
K. 10. 
Die Genossenschaft ist der Oberaufsicht des Staates unterworfen. Das 
Aufsichtsrecht wird von der Regierung zu Cöslin und von dem Ministerium 
für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten ausgeübt. 
S. 11. 
Wenn die Senkung der Seen crfolgt ist und die für das Unternehmen 
erforderlichen Kosten durch die Betheiligten aufgebracht und berichtigt sind, hört 
die Genossenschaft auf. 
Der Zeitpunkt der Auflösung der Genossenschaft wird durch die Regie- 
rung zu Cöslin festgesetzt. 
Obne landesherrliche Genehmigung darf keine Abänderung des Statuts 
vorgenommen werden. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Charlottenburg, den 20. Februar 1856. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Für den Minister für die landwirth- 
schastlichen Angelegenheiten: 
v. Manteuffel. 
Simons. 
  
(Nr. 4301.)
	        
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