Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr. 4370.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Maͤrz 1856., betreffend eine Abaͤnderung des 
Statuts der Meliorations-Sozietät der Boker Heide vom 24. Juli 1850. 
A. den Bericht vom 28. v. M. bestimme Ich nach dem Antrage des Vor- 
siandes und Berwaltungsrathes der Meliorations-Soziekät der Boker Heide, 
unter Abänderung des Statuts vom 24. Juli 1850. F. 56. (Gesetz-Samm- 
lung vom Jahre 1850. S. 386.), daß der Oberpräsident der Provinz Wesi- 
phalen befugt sein soll, von der Ernennung eines besonderen Königlichen Kom- 
missarius für diese Meliorations-Sozietät zeitweise Absiand zu nehmen und die 
Funktionen desselben anderen Beamten zu übertragen. 
Diese Order ist durch die Gesetz-Sammlung zu verbffentlichen. 
Charlottenburg, den 10. März 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
Für den Minister für die landwirth- 
schaftlichen Angelegenheiten: 
v. Manteuffel. 
An das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. 
  
(Nr. 4377.) Allerhöchster Erlaß vom 19. März 18506., betressend die Ausführung der Be- 
stimmungen in Bezug auf die Disziplinar-Untersuchungen gegen Preußi- 
sche, in den Luremburgischen Jolldienst übernommene Beamte. 
N Grund der näheren Verabredungen bei Abschluß des Vertra- 
ges vom Dezember 1853. wegen Fortdauer des Anschlusses des Groß- 
herzogthums Luremburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staa- 
ten des Zollvereins mit der Großherzoglich Luremburgischen Regierung über 
ein zu erlassendes Disziplinar-Reglement für die Beamten der Zollverwaltung 
im Großherzogkhum Luremburg eine Vereinbarung getroffen und in Folge der- 
selben ein Disziplinar-Reglement erlassen worden ist, welches in Bezug auf die 
Disziplinar-Untersuchungen gegen Preußische, in den Luremburgischen Jolldienst 
übernommene Beamte die Bestimmungen enthält, daß 1) rücksichtlich des Zoll- 
Direktors in erster Insianz der Disziplinarhof in Berlin und in appellatorio 
das Königlich Preußische Staatsministerium, nach den Bestimmungen der. Kö- 
Or. 1376—4378.) niglich
	        
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