— 173 —
(Nr. 4370.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Maͤrz 1856., betreffend eine Abaͤnderung des
Statuts der Meliorations-Sozietät der Boker Heide vom 24. Juli 1850.
A. den Bericht vom 28. v. M. bestimme Ich nach dem Antrage des Vor-
siandes und Berwaltungsrathes der Meliorations-Soziekät der Boker Heide,
unter Abänderung des Statuts vom 24. Juli 1850. F. 56. (Gesetz-Samm-
lung vom Jahre 1850. S. 386.), daß der Oberpräsident der Provinz Wesi-
phalen befugt sein soll, von der Ernennung eines besonderen Königlichen Kom-
missarius für diese Meliorations-Sozietät zeitweise Absiand zu nehmen und die
Funktionen desselben anderen Beamten zu übertragen.
Diese Order ist durch die Gesetz-Sammlung zu verbffentlichen.
Charlottenburg, den 10. März 1856.
Friedrich Wilhelm.
Für den Minister für die landwirth-
schaftlichen Angelegenheiten:
v. Manteuffel.
An das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
(Nr. 4377.) Allerhöchster Erlaß vom 19. März 18506., betressend die Ausführung der Be-
stimmungen in Bezug auf die Disziplinar-Untersuchungen gegen Preußi-
sche, in den Luremburgischen Jolldienst übernommene Beamte.
N Grund der näheren Verabredungen bei Abschluß des Vertra-
ges vom Dezember 1853. wegen Fortdauer des Anschlusses des Groß-
herzogthums Luremburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staa-
ten des Zollvereins mit der Großherzoglich Luremburgischen Regierung über
ein zu erlassendes Disziplinar-Reglement für die Beamten der Zollverwaltung
im Großherzogkhum Luremburg eine Vereinbarung getroffen und in Folge der-
selben ein Disziplinar-Reglement erlassen worden ist, welches in Bezug auf die
Disziplinar-Untersuchungen gegen Preußische, in den Luremburgischen Jolldienst
übernommene Beamte die Bestimmungen enthält, daß 1) rücksichtlich des Zoll-
Direktors in erster Insianz der Disziplinarhof in Berlin und in appellatorio
das Königlich Preußische Staatsministerium, nach den Bestimmungen der. Kö-
Or. 1376—4378.) niglich