Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Gesetz-Sammlung

für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

r.  15.—

 

(Nr.  4380.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  5.  Mätrz  1856.,  betreffend  die  Erhöhung  des  Zinsfußes
  der  Obligationen  der  Sozietät  für  die  Melioration  des  Obrabruches
von  vier  auf  fünf  vom  Hundert.

A..  den  Bericht  vom  25.  v.  M.  genehmige  Ich,  dem  Antrage  der  Vertreter
  der  Sozietät  für  die  Melioration  der  im  Regierungsbezirk  Posen  belegenen
Obra-Bruchgegenden  entsprechend,  daß  die  Obligationen,  welche  die  genannte
Sozietät  nach  dem  Privilegium  vom  21.  März  1833.  (Gesetz-Sammlung  vom
Jahre  1853.  S.  128.)  im  Betrage  von  250,000  Thalern  ausgeben  darf,  nicht
mit  vier,  sondern  mit  fünf  vom  Hundert  verzinst  werden.  Die  Erhöhung  des
Zinsfußes  ist  auf  den  Obligationen  zu  vermerken  und  diese  Order  durch  die
Gesetz-Sammlung  zu  veröffentlichen.

Charlottenburg,  den  5.  März  1850.
Friedrich  Wilhelm.

Für  den  Minister  für  die  landwirthv.
  d.  H  ey  dt.  v.  Bodel  schw  ing  h.  shenwinsier  ser  die  leud

v.  Manteuffel.

An  die  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  der  Finanzen  und  das  Minisierium  für  die  landwirthschaftlichen
  Angelegenheiten.

 

Jahrgang  1856.  (Nr.  4380—4382.)  24  (Nr.  4381.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  12.  April  1856.