Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Artikel 21. 
Fuͤr das erste Mal sind zu Mitgliedern des Verwaltungsrathes ernannt: 
1) der Direktor Anton Klausa zu Tarnowitz, 
2) der Königliche Geheime Kommisstonsrath Friedrich W. Grundmann zu 
dattowitz, 
3) der Kreisgerichtsrath Robert von Gilgenheimb zu Tarnowitz, 
4) der Dr. med. Leopold Wolff zu Tarnowitz, 
5) der Kaufmann Salomon Cohn zu Tarnowitz, 
6) der Bergwerksbesitzer Joseph Heintze zu Domb, 
7) der Schichtmeister Friedrich Geißler zu Tarnowitz, 
8) der Kaufmann Samuel Traube zu Breslau, 
9) der Königliche Staatsanwalt W. Hundt zu Tarnowitz, 
10) der Nittergutsbesitzer Carl von Koschützkty aus Groß-Wilkowitz, 
11) der Nöniglice- Kreisgerichtssekretair und Kanzleidirektor Gottfried Denke 
zu Tarnowitz, 
12) der Spediteur Moritz Silbergleit zu Gleiwitz. 
Artikel 22. 
Der Verwaltungsrath wird nicht besoldet, er bezieht jedoch, außer dem 
Ersatze für die durch seine Funktionen veranlaßten Auslagen, für seine Müh- 
waltung drei Prozent vom reinen Gewinn (nach Artikel 36.). 
Der Verwaltungsrath vertheilt die Tantieme unter seine Mitglieder. 
Viertel Titel. 
Don dem Dircktor. 
Artikel 23. 
Zur speziellen Führung der Geschäfte nach der zu ertheilenden Dienst- 
Instrufktion wird von dem Verwaltungsrathe ein Direktor ernanm. 
Seine Legitimation bildet die von dem. Verwaltungsrathe zu ertheilende 
Vollmacht oder Bestallung. 
Der Verwaltungsrath bestimmt dessen Besoldung und die Höhe der von 
ihm zu stellenden Kaution. 
Artikel 24. 
Der Direktor ist mit der Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungs- 
rathes beauftragt, setzt denselben über die Lage aller Gesellschaftsangelegenheiten 
in Kenntniß und beantragk bei demselben die Ernennung, Kündigung und Ab- 
setzung der Angestellten und Agenten der Gesellschaft. 
Er führk alle Prozesse im Namen der Gesellschaft, ertheilt zu diesem 
Ende Vollmachten mit dem Rechte der Substitution. Er unterzeichnet die 
(Nr. 4365.) Kor-
	        
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