Full text : Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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Vom  Mai  bis  zum  September  hat  man  fast  alle  Morgen  an
den  Türen  und  Wänden,  auf  den  Tischen,  Kasten,  Dielen  Sprüche
angeschrieben  gefunden  mit  Kreide  und  Bötel,  ja  auch  mit  Feder
und  Tinte  hat  es  dem  Herrn  Keilpflug  viel  Papier  verdorben.  Die
Schrift  ist  aber  allzeit  sehr  unrichtig  und  schlecht  geschrieben  gewesen.
Das  Gesinde  hat  trotz  des  geschehenen  Verbotes  abergläubische
Mittel  angewendet  und  zwei  Besen  kreuzweis  vor  die  Türe  geleget,
  auf  denen  es  auch  einmal  stehen  geblieben  ist  und  die  Schwelle
nicht  überschritten  hat.

Im  Miai  hat  es  wieder  von  dem  Kasten  mit  dem  Gelde  angefangen
  und  denselben  auch  geholt  und  ihn  der  Keilpflugin  gezeigt,
  die  hat  aber  gesagt:  Ich  begehre  nichts  Zeitliches,  und  hat  ihn
nicht  genommen,  obgleich  das  Gespenst  sie  bei  ihrer  Seelen  Seligkeit
  und  Gottes  Barmherzigkeit  angeflehet.  Darnach  ist  es  gar
ungebärdig  geworden  mit  Tumultuieren,  Schlagen  und  Werfen  im
ganzen  Hause  herum,  hat  nach  der  Magd  geworfen,  und  den
Amanuensis  des  Herrn  Advokaten  gezwickt  und  aus  dem  Bette  geschmissen,
  daß  er  sich  geweigert  hat,  länger  im  Hause  zu  bleiben.

Dadurch  ist  das  ganze  Ereignis,  das  man  bis  dahin  auf  Rat
des  Beichtvaters,  des  Herrn  Archidiakonus  Muscovius,  gegen  jedermann
  geheim  gehalten,  endlich  ruchbar  geworden  und  dem  gesamten
  geistlichen  Ministerium  angezeigt  worden,  worauf  denn  im
Hause  alle  Montage  und  Donnerstage  gewisse  Betstunden  eingerichtet
  worden  sind,  an  denen  Hunderte  von  Personen  teilgenommen
haben;  wie  denn  auch  im  öffentlichen  Kirchengebete  des  Gespenstes
gedacht  worden  ist.  Das  ANachgraben  ist  aber  verwehret  worden,
da  das  Gespenst  das  Jahr  der  Pest  1631  als  sein  Todesjahr  angegeben
  hat  und  auch  früher  schon  einmal  im  Keller  übelriechende
Knochen  aufgefunden  worden  waren.  So  hat  man  aus  Furcht  vor
der  Pest  und  weil  ja  der  angebliche  Mlörder  ohnedies  nicht  mehr
am  Leben  gewesen,  den  Keller  nicht  untersucht.  Das  hochwürdige
Ministerium  aber  hat  erklärt,  was  das  Gespenst  vorgebe,  es  könne
sonst  nicht  ruhen,  sei  nichtig  Ding,  sintemal  es  gewiß  keine  Seele,
sondern  der  leidige  Satan  selbst  sei.

Das  päpstliche  Kapitulum  aber  hat  die  geistliche  Gerichtsbarkeit
  über  das  Haus  beansprucht  und  sich  erboten,  zwei  Kapitulares
hinzuschichen,  um  diese  Seele,  die  aus  dem  Fegefeuer  wäre  und
nicht  ruhen  könne,  zu  beschwören  und  zu  befragen.  Aber  der  Bat